Bekanntmachung
Abwasserbeseitigungskonzept (ABK) Fortschreibung 2021-2027
Durch die Verbandsversammlung des Zweckverband Abwasserentsorgung Mühlhausen und Umland (AZV) wurde die Fortschreibung des ABK am 15.07.2021 beschlossen. Das ABK stellt die langfristige Entwicklungs- und Investitions- planung des AZV Mühlhausen und Umland für den Ausbau der Abwasserentsorgungsanlagen dar. Das ABK wird dabei regelmäßig fortge- schrieben und den aktuellen Anforderungen angepasst.
Die Abwasserentsorgung ist gemäß § 47 Abs.1 des Thüringer Wassergesetzes eine Pflichtaufgabe der abwasserbeseitigungspflichtigen Gemeinden und Zweckverbände (kommunale Aufgaben- träger). Die Planung und Realisierung einer ordnungsgemäßen Abwasserableitung und -behandlung sowie die Darstellung des Planungs- und Realisierungsstandes obliegt daher den kommunalen Aufgabenträgern.
In § 48 Abs. 3 des Thüringer Wassergesetzes in der Fassung vom 28.05.2019 werden die kommunalen Aufgabenträger verpflichtet, zur Dokumentation des Planungs- und Realisierungs- standes ein Abwasserbeseitigungs- konzept (ABK) zu erstellen, in regelmäßigen Abständen und unter wasserwirtschaftlichen und betrieb- wirtschaftlichen Gesichtspunkten zu optimieren und hierüber einen entsprechenden Nachweis zu führen.
Das ABK des AZV Mühlhausen und Umland gilt gleichzeitig als Antrag nach § 47 Abs. 11 Thüringer Wassergesetz auf Befreiung von der Abwasserbeseitigungspflicht für die Grundstücke, welche aufgrund des unvertretbar hohen Aufwands dauerhaft nicht an eine öffentliche Abwasserentsorgung angeschlossen werden.
Für die Erneuerung bzw. die Nachrüstung bestehender Kleinkläranlagen können unter der Maßgabe, dass ein Anschluss an eine öffentliche Kläranlage aufgrund des unvertretbar hohen Aufwandes nicht erfolgen soll, Fördermittel beantragt werden.
Nähere Informationen zur Förderung von Kleinkläranlagen
www.aufbaubank.de/Foerderprogramme/Kleinklaeranlagen
Das Abwasserbeseitigungs- konzept des AZV Mühlhausen und Umland kann in den Büroräumen des Zweckverbandes, Windeberger Landstraße 73, 99974 Mühlhausen, innerhalb der Geschäftszeiten eingesehen werden. Für Erläuterungen sind unsere Mitarbeiter unter 03601-434-571 gern für Sie da.